Daumen

Einsparpotentiale durch Sichere Instrumente

Beim Einsatz Sicherer Instrumente dürfen nicht nur deren Mehrkosten in Erwägung gezogen werden, da deren Nutzung auch in gewissem Rahmen Einsparpotentiale mit sich bringt. So sparen die Sicherheitsprodukte dem Arbeitgeber selbstverständlich Kosten, die durch Stich- und Schnittverletzungen entstehen würden, ein. Eine Möglichkeit der direkten Kostenreduktion kann sich aus einem effizienteren Beschäftigteneinsatz ergeben: Bislang verbietet die Mutterschutzrahmenrichtlinie die Beschäftigung von werdenden Müttern mit Tätigkeiten, bei denen eine Infektionsgefahr besteht. Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Krankenschwestern nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft sämtliche Tätigkeiten innerhalb der Schutzstufe 2 nach der Biostoffverordnung, das heißt Tätigkeiten, bei denen durch Blutkontakt ein Infektionsrisiko besteht, nicht mehr ausüben dürfen. Sichere Instrumente haben bereits bewiesen, dass sie das Infektionsrisiko stark herabsetzen, daher kann in Einzelfällen dieses Beschäftigungsverbot gelockert werden, wenn ausschließlich Sicherheitsprodukte eingesetzt werden[1].

Auf Grund offensichtlich weit verbreiteter Ängste vor Infektionen kann der Einsatz Sicherer Instrumente unter Umständen auch einen Beitrag dazu leisten, dass Beschäftigte im Gesundheitsdienst länger in ihrem Beruf bleiben. Durch die geringere Fluktuation gehen die Kosten für die Werbung neuer Mitarbeiter zurück, und die hohen Kosten für die Ausbildung werden wirtschaftlich auf einen größeren Zeitraum verteilt. Dementsprechend ist nicht ausgeschlossen, dass die ausschließliche Verwendung von Sicheren Instrumenten sich positiv auf das Meinungsbild über das Unternehmen auswirkt; ein finanzieller Nutzen solch positiver PR kann nicht ausgeschlossen werden.

Ein nicht unerheblicher Aspekt für den Arbeitgeber sind auch die Kosten durch eine Infektion von Patienten durch einen infizierten Mitarbeiter, denn im Regelfall haftet das Haus für derartige Schäden.[2] Sichere Instrumente können das Risiko, dass sich Mitarbeiter mit Infektionserregern infizieren stark mindern und so auch einen Beitrag zum Patientenschutz leisten.


[1] Die Entscheidung, werdenden Müttern den Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen zu erlauben, wird in einzelnen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte informieren Sie sich beim für Ihre Region zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz oder dem Gewerbeaufsichtsamt, unter welchen Voraussetzungen und für welche Tätigkeiten eine Lockerung des Beschäftigungsverbots in Frage kommt.

[2] Möller P.M.: TRBA 250 und ihre rechtlichen Folgen; Veröffentlicht in Bundesarbeitsblatt Januar 2004; 14

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