Daumen

Schutz

Der Arbeitsschutz in der Bundesrepublik Deutschland wird grundsätzlich im Arbeitsschutzgesetz geregelt, das auf europäischen Vorgaben beruht. Als Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz werden in der Biostoffverordnung die Vorgaben bei Gefährdungen durch Biologische Arbeitsstoffe in der Biostoffverordnung geregelt, die wiederum Grundlage für Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) ist.  Grundlage für alle Schutzmaßnahmen ist seither die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Alle genannten Rechtsvorschriften orientieren sich nach dem Grundsatz, dass technische Schutzmaßnahmen vorrangig vor organisatorischen Maßnahmen und dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung sind. Dieses Schema ist unter dem Begriff TOP-Schema im Arbeitsschutz etabliert:

  • Technische Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Persönlich wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen

Weiterhin fordert das Arbeitsschutzgesetz, bei allen Schutzmaßnahmen den Stand der Technik einzuhalten.

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